Winterdienst
Liebe Leute,
es ist soweit, es kommt die schöne Winterzeit mit Eis und Schnee, Oh je, Oh je.
Wollen Sie sich mit Eis und Schnee nicht quälen, so müssen Sie einfach nur unsere Nummer wählen.
0201 / 36145772
Wir stehen Ihnen mit folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
• Winterdienst
• Schneeräumdienst
• Streudienst
Durch uns wird gewährleistet, dass zu den gesetzlich vorgegebenen Uhrzeiten die Straßen von Eis und Schnee befreit, sowie gestreut sind.
Aus der Rechtsprechung
Der Haus- und Grundstückseigentümer erfüllt seine Schneeräumungspflicht vor seinem Grundstück noch nicht alleine dadurch, dass er frühmorgens bei Schneefall den Gehweg räumt und mit Splitt und / oder Salz streut. Er muss auch berücksichtigen, dass das im Laufe des Tages angetautes Eis gegen Abend wieder anzieht und dass es dadurch zu Überfrierungen kommt. Zudem ist Salz oft nach einigen Stunden regelrecht weggespült und wirkungslos. Diesem Zustand kann der Sicherungspflichtige nur durch nochmaliges Streuen begegnen. Andernfalls ist er schadenersatzpflichtig.
Ein Mann der auf seinem Nachhauseweg von seiner Arbeit, vor einer Hauseingangstüre stürzte, zog sich eine Knieverletzung zu, die eine ca. fünfwöchige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.
Der Sicherungspflichtige wurde zum Ersatz der Lohnkosten verpflichtet, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen weitergezahlt hatte.